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Schlüsselnummer B196

Mindestalter 25 Jahre & mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B.
Inhaber des B196 sind berechtigt Krafträder der Klasse A1 zu führen.

Achtung !! Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschland.
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach §15 FeV ist nicht möglich!!

Motorradunterrichte werden individuell vereinbart !

Jetzt online anmelden!
📞 Rosenheim 0179 146 14 34
📞 Kolbermoor 0151 17 44 77 33
Mindestalter 25 Jahre

Informationen zur Fahrerlaubnis

Theorieunterricht

4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten

Praktische Ausbildung

Mind. 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten

Prüfung

Keine Prüfung erforderlich !!!

Eintragung

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 in den Führerschein erhältst du nach der Ausbildung eine Bescheinigung von uns.
Diese musst du zusammen mit einem biometrischen Passbild bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeben.

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