Mindestalter 25 Jahre & mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B.
Inhaber des B196 sind berechtigt Krafträder der Klasse A1 zu führen.
Achtung !! Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschland.
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach §15 FeV ist nicht möglich!!
Motorradunterrichte werden individuell vereinbart !
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📞 Rosenheim 0179 146 14 34
📞 Kolbermoor 0151 17 44 77 33

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